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Linksammlung rund um's Auto Gewährleistung ?!?

Basti-TT 14.01.2007, 13:59
Hallo,

ich habe einen Peugeot 206, 2*HFX, 5-Türer mit 60PS, BJ. 11/98. Wagen wurde vor ca 3/4Jahr beim Toyota-Händler gekauft.
Bin heute zu meiner Freundin gefahren und wollte abbiegen, zack: das auto fährt immer noch, obwohl ich bremse...
...hab dann durchgetreten und das Pedal war hart und hat gerattert (wie bei ner vollbremsung auf schnee oder eis) und bumm, war ich einem hintendrauf gefahren. hab dann polizei und das übliche blabla veranstaltet und vorhin das linke vorderrad abgemacht. ich traute meinen augen nicht !!! die bremsscheibe ist abgebrochen und eiert nur noch mit der achse mit.

meine frage: wisst ihr, ob das unter gebrauchtwagengarantie oder gewährleistung fällt, weil bremse ja verschleißteil ?!? oder darf das nach so kurzer zeit nicht passieren, da tüv auch noch kein jahr her und keine mängel feststellbar waren und auch keine bemerkungen vorhanden sind ?!?

danke, für ne antwort, BASTI


PS: es ist gott sei dank, keinem unfallbeteiligten was passiert...
Porsche 14.01.2007, 14:14
Hallo Basti-TT,
das ist ja eine heiße Story !
Bremsscheiben sind grundsätzlich so ausgelegt, das sie im Betrieb nie brechen dürfen. Verschleiß durch mechanischen Abrieb oder durch Oxidation (Rost) ja, aber bis zum Erreichen der Minimum Thickness - nein unter keinen Umständen, egal wie hart die Bremsung auch ausfällt.
Schau mal auf die Bremsscheibe, da steht irgendwo am Topf Min. Thick. 24mm oder ein anderer Wert, der meist 2mm unter der Dicke der Bremsscheibe im Neuzustand liegt.
Die Werkstätten sind angewiesen, die Scheiben zu tauschen, wenn die Dicke an oder unter der Grenze der Min. Thick. liegt.
Hat der Toyota-Händler eine Gebrauchtwagengarantie gegeben?
Ich würde auf jeden Fall dem Händler das Fahrzeug zeigen und ihn klären lassen, wie es dazu kommen konnte.
Gruß
Porsche
Basti-TT 14.01.2007, 16:38
der händler hat die übliche gewährleistung gegeben (2jahre).
vielleicht muss ich noch hinzufügen, dass die scheibe von der üblichen nutzfläche her intakt ist. gebrochen ist sie am übergang zwischen befestigung an der achse und fläche, wo die bremsbacken greifen (was ja eigentlich sehr ungewöhnlich ist, hab ich zumindest noch nie so gesehen !).
das müsste doch auf jeden fall dann des verkäufers problem sein, oder ? weil gewährleistung bezieht sich ja auf alle lebenswichtigen teile (motor, getriebe, bremsen, etc...) außer auf verschleißteile...
...ich find hier liegt ne große grauzone, da die bremse ja zu beiden bereichen zählt. aber die bruchstelle ist ja kein verschleißbereich, daher müssts ja gewährleistung, bzw. garantie sein, oder ?

danke, BASTI
Porsche 14.01.2007, 16:54
Hallo Basti-TT,
Ja sollte es sicher. 2 Jahre ist ungewöhnlich lange, normal ist max. 1 Jahr Gebrauchtwagen-Garantie, aber gut so.
Das die Bremsscheibe am Übergang von der Reibfläche zum Topf gebrochen ist überrascht nicht. Hier ist der kleinste Querschnitt und die größte Belastung, woraus die höchste Spannung resultiert. Normal bekommt man sowas auch nur durch Überlast auf einem Bremsenprüfstand hin. abgeprüft wird meist mit einer Verzögerung von 1,3g am Ende der Lebensdauer und dann muß natürlich noch alles halten.
Die Garantie greift eigentlich nur dann nicht, wenn durch normalen Verschleiß ein Teil ausgetauscht werden muß, die Scheibe also runtergebremst ist auf minimale Dicke. Diesen normalen Verschleiß zahlt keine Neu- oder Gebrauchtwagengarantie. Das müsste aber auch so in den Unterlagen stehen, die Du beim Kauf erhalten hast.
Good Luck !
Gruß
Porsche
Basti-TT 15.01.2007, 17:27
um euch auf dem laufenden zu halten...
...mein peugeot wurde heute nach mehreren telefonaten mit der werkstatt abgeholt und wird nun unter die lupe genommen. der händler hat gemeint, er muss seinen anwalt kontaktieren, da er selbst in über 20 jahren noch nie so einen fall hatte.
aber ich glaube das abholen spricht für mich, da er weder gesagt hat, er muss es nicht zahlen, noch soll ich für das abholen was bezahlen. was meint ihr ?